Haustiere willkommen!
Ihr Haustier ist in unserem Ferienhaus selbstverständlich willkommen.
Wir als Hundebesitzer sind uns der Problematik bewusst, dass man es als Tierbesitzer nicht immer leicht hat, ein passendes Ferienhaus oder eine passende Ferienwohnung zu finden. Nicht alle Vermieter stehen dem Thema Urlaub mit Hund – oder überhaupt dem Mitbringen von Haustieren – positiv gegenüber.
Daher möchten wir es Ihnen und Ihrem Tier so angenehm wie möglich machen und erlauben prinzipiell das Mitbringen von Haustieren. Die Landschaft um unser Ferienhaus ist wie geschaffen für ausgedehnte Spaziergänge mit Ihrem Liebling.
In Breskens sind Hunde am Strand erlaubt zu folgenden Zeiten:
Angeleint von 1. Mai bis 1. Oktober von 10-18 Uhr, übrige Zeit frei
Um eventuell auftauchende Fragen zu klären, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Damit Sie bereits hier einen Überblick über die Einreisebestimmungen für Haustiere in die Niederlande bekommen, hier die wichtigsten Angaben im Überblick, entnommen der Seite holland.com.
Tierarzt
Natürlich ist auch ein Tierarzt vor Ort, dessen Öffnungszeiten Sie bitte direkt seiner Internetseite entnehmen.
Einfuhrbestimmungen für Haustiere
Hunde, Katzen und Frettchen
Wenn Sie in die Niederlande reisen, sind seit Oktober 2004 folgende Dokumente für Hunde, Katzen und Frettchen erforderlich:
Hunde, Katzen und Frettchen benötigen einen EU-Pass, wenn sie im Ausland auf Reisen gehen. Dieser Pass enthält eine Beschreibung des Tieres, den Namen und die Adresse des Eigentümers und den Nachweis der Impfung gegen Tollwut (Rabies). Das neue Dokument ersetzt alle in Europa benutzten Pässe und artgleiche Dokumente über die Ausfuhr von Tieren ins Ausland.
Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut (Rabies) geimpft werden.
Dies können Sie bei jedem Tierarzt machen lassen, der auch dazu berechtigt ist, einen Vermerk über die Impfung in den EU-Pass einzutragen. Die Eigentümer sind verpflichtet, eine Identifikation bei ihren Tieren anbringen zu lassen. Dies kann der Tierarzt ebenfalls tun. In den Niederlanden wird vor allem der “elektronische Transponder” (Chip) benutzt, der unter der Haut angebracht wird. Neben dem Chip ist auch eine Tätowierung als Identifikation erlaubt.
Aggressive Hunde
Die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 ist am 1. Januar 2009 eingezogen worden und damit nicht mehr rechtsgültig.
Kaninchen, Mäuse, Hamster und Meerschweinchen
Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat.
Wellensittiche, Papageien und sonstige Vogelarten
Wellensittiche und Papageien dürfen in die Niederlande mitgenommen werden, wenn eine vom Tierarzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt, die besagt, dass die Tiere gesund und frei von klassischen Vogelkrankheiten (wie Pseudo-Vogelpest, Vogelcholera, Psittacose und Pullorum) sind. Weiterhin ist es nicht erlaubt, mehr als 2 Tiere mitzunehmen. Diese Tiere dürfen nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Vogelarten stehen.
Schildkröten und andere Terrarientiere
Sie benötigen ein vom Tierarzt ausgestelltes Ursprungs- und Gesundheitszertifikat. Diese Tiere dürfen ebenso wie Wellensittiche und Papageien nicht auf der Liste (Citesliste) der geschützten Tierarten stehen.
Pferde
Wenn Sie mit Ihrem Pferd in den Niederlanden Urlaub machen möchten, benötigen Sie eine Gesundheitserklärung des Deutschen Veterinäramtes und einen Ausweis mit eingetragener Skizze. Der Chip ist dann erforderlich, wenn der Urlaub länger als 6 Monate dauert. Wenn der Urlaub länger als 10 Tage dauert, benötigen die Pferde wieder eine neue Gesundheitserklärung um damit nach Deutschland zurückzureisen. Es wird empfohlen die alte Erklärung aufzuheben, damit man nachweisen kann, dass das Pferd nur vorübergehend in den Niederlanden war und ein Chip nicht erforderlich ist.
Mini-Schwein
Hierfür benötigen Sie ein vom Veterinäramt ausgestelltes EU-Zertifikat.
Weitere Informationen bei der Niederländischen Botschaft